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Sehr geehrte Mandantin,
sehr geehrter Mandant,
mit Blick auf eine Vielzahl herausfordernder Themen im In- und Ausland - sowohl politischer als auch wirtschaftlicher Natur - ist der Gesetzgeber im Jahr 2024 nicht untätig geblieben. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 und dem Steuerfortentwicklungsgesetz wurden nun gleich zwei Entwürfe vorgelegt, die einerseits Erleichterungen für viele Steuerzahler bringen sollen, auf der anderen Seite aber auch bestimmte Anforderungen verschärfen, worauf man vorbereitet sein sollte. Insgesamt sind die Entwürfe geprägt von vielen Detailänderungen.
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